Steuern – Tax

 

Auf die meisten Waren und Dienstleistungen wird die Steuer des entsprechenden Bundeslandes hinzuaddiert. D.h. der ausgezeichnete Preis ist so gut wie immer ohne die Steuer. Erst wenn man zur Kasse kommt erfährt man die Gesamtsumme.

 

Der Steuersatz in Florida beträgt zur Zeit 6%.

Achten Sie deshalb darauf dass der Gesamtbetrag wegen der fehlenden Steuer immer höher als der ausgezeichnete Preis ist!

Zoll


Zollfrei dürfen 200 Zigaretten, 1 Liter alkoholische Getränke sowie Geschenke im Wert von bis zu 100 Dollar in die USA eingeführt werden. Eine genaue Liste der Artikel die Sie in die USA einführen dürfen, finden Sie auf der Website des auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de

Der Dollar hat derzeit wieder ein  schwaches Niveau. Das Einkaufen wird wieder zum Spass. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass Waren, die außerhalb der EU erworben wurden und nach Deutschland eingeführt werden immer zu verzollen sind. Bitte beachten Sie bei der Rückreise nach Deutschland, dass sich seit dem 1. Dezember 2008 die vom deutschen Zoll festgelegte Freigrenze für "sonstige" Waren beträgt 430 Euro.

Die 430 Euro gelten für jede Person, die mitreist und nicht nur ein mal pro Familie. Die Waren müssen natürlich für den Eigenbedarf sein, oder als Geschenk dienen. Ein gewerblicher Einsatz ist nicht zulässig. Werden Waren in einer größeren Stückzahl mitgenommen, so kann angenommen werden, dass damit gehandelt werden soll. Die Freigrenzen gelten dann nicht und die Waren sind zu versteuern.

Kauft man nun Waren die einzeln einen Wert von mehr als 430 Euro haben (Schmuck, Handtaschen etc.), so kann man die Freigrenze nicht kumulieren. Also auch, wenn die anderen Mitreisenden deutlich unter der Freigrenze liegen kann man das nicht aufaddieren. Die Ware ist dann voll zu verzollen. Eine Anrechnung des Freibetrages ist ebenfalls nicht möglich.

Ebenso sollte man auf jeden Fall die Kaufbelege aufheben, so dass man den tatsächlichen Wert der Ware belegen kann. Ansonsten werden die Waren nämlich geschätzt und der Schätzwert wird als Berechnungsgrundlage für die Einfuhrabgaben.

Es gibt es noch unzählige weitere Anforderungen und Informationen zum Thema Zoll und Einreise in die Bunderepublik. Beispielsweise für die Mitnahme von Alkohol und Tabak usw.. Man findet eine übersichtliche Auflistung der relevanten Informationen und Downloadmöglichkeit umfangreicher Broschüren auf den Internetseiten des Zoll. www.zoll.de

Die 430 Euro gelten übrigens nur für Personen über 15 Jahre. Bis zu einem Alter von 15 Jahren beträgt die Freigrenze nur 175 Euro.